Der neue Mitgliederbereich findet sich unter https://mitglieder.bergfuehrer.at/

Offizielle Ausrüstungspartner der Österreichischen Berg- und Skiführer

Der Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer schließt mit Anbietern – vorwiegend aus der Bergsportindustrie – Partnerverträge ab: dadurch wird einerseits der Verband finanziell unterstützt und andererseits gibt es vergünstigte Ausrüstung für alle Mitglieder. Somit stehen die hier veröffentlichten Verbandsaktionen  allen Bergführern offen, solange sie die Produkte für ihren Eigenbedarf bestellen. Bei Missbrauch behalten sich die Partner vor, einzelne Mitglieder von den Aktionen auszuschließen!

Unsere aktuellen Aktionen findet ihr hier:

Alpina

Austrialpin

Fritschi   Fritschi Bestellformular

Garmin

Achtung: der Online-Shop funktioniert nur mit Firefox oder Safari jedoch nicht mit Chrome! Alle technischen Details, etc. findet ihr auch auf https://www.garmin.com/de-AT/ – Robustheit, Wasserbestänidkeit, etc. ist natürlich Grundvoraussetzung für unsere Produkte.

Headstart

Kästle     Kästle Bestellformular

Kochalpin Contour Felle Snowline Spikes

Leki

Marmot

Nox Cycles

Petzl

Pieps

Scarpa

Sidas / Therm-ic

Die Bestellung läuft über die Online-Shops von Sidas und Therm-ic. Wichtig: Die Rabattcodes gelten ab einem Einkauf von € 50,- und dürfen ausschließlich für den Eigenbedarf des Bergführers verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist keinesfalls erlaubt!

Zanier

 

Hier der Link zu unserem eigenen Shop für Abzeichen, Aufkleber, VÖBS Verbandsartikel, etc.

LINK zum VÖBS SHOP

Achtung: Bestellungen sind nur für lizenzierte Mitglieder möglich, jeglicher Mißbrauch wird geahndet!

EPC

Das EPC-Prozedere klingt anfangs recht kompliziert. Daher haben wir für euch eine Schritt für Schritt – Anleitung erstellt: EPC-Anleitung

Anmeldung Schweiz

Seit 01. Mai 2019 besteht in der Schweiz ein neues Bergführergesetz. Dieses beinhaltet, dass mit Stichtag 01. Mai 2019 für ausländische Bergführer ab dem ersten Führungstag eine Registrierung nötig ist. Die Anmeldung ist für ein Kalenderjahr gültig, die Kosten betragen 90,- SFR. Die Kontodaten findet ihr am ausgedruckten pdf-Formular! Die Verlängerung für die Folgejahre ist kostenlos.

Hier die aktuelle Info: Anmeldung Schweiz

Wichtig: Es sind zwei Meldungen nötig!

1. Berg- und Skiführer, die während maximal 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr einen reglementierten Beruf in der Schweiz ausüben möchten, müssen vor der Erbringung der Dienstleistung  eine Meldung beim SBFI erstatten.

SBFI

Anmeldungsprozedere SBFI

Online System SBFI

Erforderliche Dokumente

2. Alle Dienstleistungserbringenden aus der EU/EFTA unterstehen zudem einer weiteren Meldepflicht beim Staatssekretariat für Migration SEM (Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit). Diese Meldung hat spätestens 8 Tage vor Beginn der Dienstleistungserbringung über das online verfügbare amtliche Formular zu erfolgen.

Link online Anmeldung SEM

Nach dem Registrieren und dem Einsenden dieser Unterlagen (Dossier) wird der Antrag ca. 30 Tage geprüft (Revision) und geht dann automatisch an den Kanton des SBV weiter, bei dem der Antrag gestellt wurde (= der Kanton in dem man am meisten führt).
Der Antrag ist für ein Kalenderjahr (Antragsjahr) gültig, für die weiteren Jahre sind die Daten beim SBFI hinterlegt und man benötigt dann jährlich nur noch die Beglaubigung zur Ausübung des Berufes.

Die Kontaktadressen zu den einzelnen Kantonen findet man auf diesem Merkblatt – der Antrag muss beim SFBI gemacht werden.

Statuten des VÖBS

VÖBS Statuten 2020

Statuten IVBV

IVBV Statuten

IVBV Ehrenkodex

Logos (in Druckqualität)

VÖBS-Logo

IVBV-Logo

IVBV Brandbook / Logoverwendung

Social Media

Hier könnt ihr unsere Social Media Guideline und die Hashtags unserer Partner downloaden.

Social Media Guideline

Hashtags

Anmeldung Gewerbe Routenbau, Wegebau etc.

Es gibt seitens des Wirtschaftsministeriums (genau: Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) eine “bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe”: dies ist eine lange Liste an Gewerben für deren Ausübung zwar kein Befähigungsnachweis, aber eben die Beantragung bzw. der Besitz eines Gewerbescheins notwendig ist.

Dies betrifft auch Tätigkeiten, die von Bergsportführern ausgeführt werden: z.B. alpiner (Wander-) Wegebau oder auch das Anlegen, Warten und Sanieren von Klettergärten, Klettersteigen. Wer also derartige Arbeiten kommerziell (gegen Entgelt) ausüben möchte, muss bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft die Ausstellung des passenden Gewerbescheines beantragen. Für Bergsportführer in Österreich sind v.a. folgende Gewerbe relevant:

  • “Montage, Instandhaltung, Pflege und Wartung von Griffen auf bereits bestehenden künstlichen Kletterwänden in Kletterhallen und deren Außenbereichen”
  • “Errichtung, Instandhaltung, Pflege und Wartung von Mountainbikestrecken, Wanderwegen und Klettersteiganlagen, drahtseilgesicherten Wegen, Setzen von Verbund- und mechanischen Bohrhaken im alpinen Gelände unter Ausschluss des dem Baumeister/Holzbau-Meister vorbehaltenen Brücken- und konstruktiven Wegebaus sowie jener Tätigkeiten, die dem Erdbau vorbehalten sind”

Der Gewerbeschein gilt dann österreichweit und ist unabhängig von den (Berg-) Sportgesetzen der einzelnen Bundesländer. Die Beantragung ist kostenlos, allerdings fällt man mit dem Besitz des Gewerbescheins in die Zuständigkeit der Wirtschaftskammer und ist entsprechend verpflichtet Kammerumlage zu leisten (diese ergibt sich aus dem Umsatz, welcher durch diese Tätigkeit erzielt wurde). Es kann auch sein, dass sich dadurch die Tourismusabgabe erhöht.

In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass die Bergsportführer-Versicherungen nur die gelegentliche Ausübung derartiger Tätigkeiten abdeckt. Wer allerdings bedeutende Umsätze damit erzielt, sollte sich dafür eine zusätzliche Haftpflichtversicherung (wie zB die Industriekletterer-Versicherung des Verbandes) zulegen.

Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung

Bei den Landesverbänden (ausgenommen Ober- und Wien/Niederösterreich) ist eine ausreichende Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung im jährlichen Verbandsbeitrag enthalten – deswegen ist es wichtig und sinnvoll, den Beitrag spätestens zu Jahresbeginn zu bezahlen!

Die Rechtsschutzversicherung deckt alle Kosten, welche in Zusammenhang mit einem juristichen Verfahren in Zusammenhang mit einem Bergführer-Berufsunfall entstehen (Anwälte, Gutachter, etc.).

Die Haftpflichtversicherung deckt etwaige Schadensansprüche bei einem Zivilverfahren ab, welche aus einem Führungsunfall resultieren, steht aber nicht bei Strafverfahren ein.

Für die genauen Versicherungssummen, etc. kontaktiert bitte euren Landesverband.

Unfall- und Bergekostenversicherung

Die meisten verfügen bereits über eine Unfall- bzw. Bergekostenversicherung durch div. Mitgliedschaften (z.B. ÖAV, Skiverband, ÖAMTC, etc.), Kreditkarten, div. Versicherungspakten, etc. Dabei zu beachten ist:

  • die Versicherung gilt im Normalfall nur für euch selbst, oft auch nicht bei Berufsunfällen und nicht für eure Gäste.
  • dass im “Kleingedruckten” keine Ausschlussklauseln (z.B. “ausgenommen von der Versicherungsleistung sind”) enthalten sind, wie “keine Extremsportarten” (sehr vager, unbestimmter Begriff, wo z.B. Klettern hinein interpretiert werden kann), “extreme Klettertouren ab dem IV. Grad”. In den Versicherungen der Bergsteigerverbände (ÖAV, Naturfreunde, etc.) sind – mit Ausnahme des Ausschlusses von Flugsportarten – keinerlei derartige Klauseln enthalten.
  • in welchen Ländern gilt die Versicherung (EU-Europa, Weltweit, ohne Nordamerika, etc.),
    wie hoch ist die Deckungssumme?

Idealerweise lasst ihr euch von eurem Versicherungsmakler beraten, um im Fall eines Unfalls gut versichert zu sein.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Im Falle eines beruflichen Ausfalles, aufgrund von Krankheit oder Unfall, springt die Versicherung für den dadurch entstandenen Verdienstentgang mit einem bestimmten Taggeldsatz ein.
Die Höhe der Versichungsprämie hängt wesentlich von zwei variablen Faktoren ab:

  • ab dem wievielten Ausfallstag soll die Versicherung einspringen? (=Karenzzeit)
  • wie hoch soll dieses Taggeld sein?

BUFT-Angebot EFM Großkirchheim:

BUFT allgemeine Info,  BUFT Datenblatt
Prämienübersicht – die aktuellen Prämien und Versicherungsbeiträge erhaltet ihr direkt von EFM, Herrn Lindner

 

Kursausschreibungen

Ausschreibung Skitechnik 1_2022_ep 2022-2025

Ausschreibung Skitouren_2023_ep 2022-2025

Ausschreibung Skihochtourenkurs_2023_ep 2022-2025

Ausrüstungslisten für die Bergführerausbildung coming soon

Stornoversicherung für Ausbildungskurse

Hier der Link zu unserer Stornoversicherung

Informationen zu Autorisierung und gesetzlichen Rahmenbedingungen

Info Anwaerter

Info Ausbildungsende

Ausbildungshandbuch Aktualisierungen

Ihr könnt hier die Neuerungen unseres Ausbildungshandbuches herunterladen, damit ihr immer auf dem aktuellen Stand seid.

4. Auflage:

Ausrüstung & Sicherungstheorie

Eisfallklettern

Felsklettern

Mit Menschen unterwegs_Einführung Gruppendynamik

Praxisempfehlung Winter

5. Auflage (2020):

8 Führungstechnik im alpinen Fels

9 Behelfsmäßige Rettungstechniken

IVBV Ausbildungsunterlagen

IVBV Manual Expeditionen und Trekking 2022

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